Schuhe für Diabetiker auf Rezept: So bekommen Sie die richtigen Diabetiker-Schuhe über die Krankenkasse
Sie leben mit Diabetes und fragen sich, ob Ihre Krankenkasse spezielle Schuhe bezahlt? Die Antwort lautet in vielen Fällen: ja. Schuhe für Diabetiker auf Rezept sind ein Hilfsmittel, das bei medizinischer Notwendigkeit verordnet und größtenteils von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen wird. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Voraussetzungen gelten, welche Schuharten es gibt, wie der Ablauf funktioniert und mit welchen Kosten Sie konkret rechnen müssen.
Diabetikerschuhe sind Hilfsmittel der Produktgruppe 31 im Hilfsmittelverzeichnis. Sie werden vom Arzt per Rezept verordnet, wenn ein diabetisches Fußsyndrom, Nervenschädigungen oder Durchblutungsstörungen vorliegen. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten bis auf den gesetzlichen Eigenanteil.
Wichtige Erkenntnisse auf einen Blick
Diabetiker-Schuhe können bei Diabetes mellitus als Hilfsmittel vom Arzt verordnet und über ein Rezept mit der Krankenkasse abgerechnet werden. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für medizinische Diabetesschutzschuhe bei medizinischer Notwendigkeit. Ein Rezept ist erforderlich für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse.
Warum Menschen mit Diabetes mellitus besondere Schuhe brauchen
Diabetes mellitus kann über Jahre hinweg die Nerven in den Füßen schädigen. Diese Polyneuropathie führt dazu, dass Betroffenen das Schmerzempfinden fehlt. Gleichzeitig verursachen Durchblutungsstörungen eine schlechtere Wundheilung. Beide Faktoren zusammen erhöhen das Risiko für Druckstellen, Wunden und das gefürchtete diabetische Fußsyndrom erheblich.
Welche Arten von Diabetiker-Schuhen es gibt und wann welcher Schuh sinnvoll ist
Es gibt nicht „den einen“ Diabetiker-Schuh. Je nach Fußform, Risiko und Fußsyndrom kommen unterschiedliche Versorgungstypen infrage.
Schuhe für Diabetiker auf Rezept: Voraussetzungen, Rezeptangaben und Ablauf
Diabetiker-Schuhe sind Hilfsmittel, die bei medizinischer Notwendigkeit vom Arzt verordnet und von der Krankenkasse bezahlt werden können. Die Kostenerstattung für Diabetesschutzschuhe erfolgt durch ein Rezept vom Arzt basierend auf der Risikoklassifikation. Die Deutsche Diabetes Gesellschaft empfiehlt Diabetikerschuhe entsprechend der individuellen Bedürfnisse.
Medizinische Voraussetzungen sind eine gesicherte Diagnose Diabetes mellitus, häufig verbunden mit diabetischem Fußsyndrom, Polyneuropathie oder Durchblutungsstörungen. Bereits vorhandene Druckstellen oder Fußulzera sollten im Arztbrief dokumentiert sein. Diabetesschutzschuhe werden bei Vorliegen von Nervenschädigungen oder Durchblutungsstörungen verordnet. Bei Risikogruppe I oder II sind spezielle Diabetesschutzschuhe inklusive Fußbettung erforderlich.
Auf dem Rezept sollte stehen: „Diabetikerschuhe mit diabetesadaptierter Fußbettung“ oder „orthopädische Maßschuhe bei diabetischem Fußsyndrom“, idealerweise mit Hilfsmittelnummer und Begründung. Einen Überblick über verordnungsfähige Hilfsmittel bietet unser Hilfsmittelkatalog. Diabetikerschuhe belasten das Heilmittelbudget nicht.
Der typische Ablauf sieht so aus:
- Arztbesuch: Diagnose und Rezeptausstellung durch Ihren Arzt (Diabetologe, Hausarzt oder Orthopäde).
- Termin im Sanitätshaus: Sie kommen mit Ihrem Rezept zu uns. Gern können Sie Ihr Rezept vorab online hochladen, das ersetzt den persönlichen Termin aber nicht. Für die Diabetes-Versorgung können Sie online einen Termin anfragen.
- Fußanalyse: Sensibilitätsprüfung sowie Fußdruckmessung und Vermessung in unserer Filiale, um Druckspitzen und Fehlbelastungen sichtbar zu machen.
- Genehmigung: Wir leiten die Verordnung an Ihre Krankenkasse weiter.
- Abholung und Anprobe: Finale Anpassung, Prüfung der Druckumverteilung und Einweisung.
Wir unterstützen Sie auf Wunsch beim Kontakt mit der Krankenkasse – telefonisch, schriftlich oder per E-Mail.
Kosten, Zuzahlung und Erstattung: Was die Krankenkasse bei Diabetiker-Schuhen übernimmt
Diabetiker-Schuhe sind eine Kassenleistung, wenn sie im Hilfsmittelverzeichnis gelistet und medizinisch begründet sind. Bei entsprechender Diagnose, etwa einem diabetischen Fußsyndrom mit Nervenschädigung, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen ein Paar Diabetikerschutzschuhe mit diabetesadaptierter Fußbettung nach Analyse bis auf den gesetzlichen Eigenanteil.
| Aspekt | Richtwert |
|---|---|
| Gesetzliche Zuzahlung | 10 % des Abgabepreises, min. 5 €, max. 10 € |
| Diabetikerschutzschuhe mit DAF | 1 Paar nach Analyse, bis auf den gesetzlichen Eigenanteil |
| Eigenanteil | abhängig von Schuhart und Krankenkasse |
| Orthopädische Maßschuhe | bei Deformationen oder wenn Spezialschuhe nicht mehr ausreichend schützen |
| Folgeversorgung | bei Verschleiß oder veränderter Fußsituation nach Prüfung durch die Kasse |
| Zuzahlungsbefreiung | für Kinder und Jugendliche sowie bei Befreiung durch die Krankenkasse |
Kinder und Personen mit Zuzahlungsbefreiung können von der Zuzahlung ausgenommen sein. Genaue Beträge schwanken je nach Modell, Hersteller und Krankenkasse. Wünschen Sie Komfort-Extras wie besondere Farbe, Aussehen oder Premiummaterialien über die medizinische Notwendigkeit hinaus, tragen Sie die Mehrkosten selbst. Bei medizinisch begründeter Änderung der Fußform oder Größe ist auch eine frühere Folgeversorgung möglich. Details zur Einlagenverordnung und Kostenübernahme finden Sie auf unserer Website.
Wir erläutern im Beratungsgespräch transparent, welche Kosten die Krankenkasse abdeckt und mit welcher Zuzahlung Sie rechnen müssen.
So läuft die Versorgung mit Diabetiker-Schuhen bei Carepoint ab
Wir legen besonderen Wert auf persönliche Beratung, moderne Messtechnik und handwerkliche Präzision. Unser Diabetes-Konzept verbindet alle Schritte nahtlos. Dabei arbeiten wir nach dem Qualitätsmanagement-System DIN EN ISO 13485.
Bei der Erstberatung sichten wir Ihre Füße, bisherigen Schuhe und ärztlichen Unterlagen. Wir fragen Beschwerden, Alltagssituation, Beruf, Mobilitätsniveau und bisherige Hilfsmittel ab. In unseren Filialen prüfen wir die Sensibilität Ihrer Füße mit der Stimmgabel und führen eine elektronische Fußdruckmessung durch, um Druckspitzen und Fehlbelastungen sichtbar zu machen. Diabetiker-Schuhe bieten ausreichend Platz für spezielle Einlagen, die wir in unserer eigenen Orthopädietechnik-Werkstatt fertigen.
Wir wählen gemeinsam mit Ihnen geeignete Diabetes Schuhe aus: Straßen- und Hausschuhe für Damen, Herren und Kinder. Größe, Weite und das erforderliche Schuhvolumen bestimmen wir im Zuge von Anamnese und Analyse individuell. Schuhe für Diabetiker bestehen aus weichen, atmungsaktiven Materialien und haben keine harten Innenkanten oder Nähte im Zehenbereich. Anschließend folgen Anprobe, individuelle Nachbearbeitung, etwa punktuelle Polsterungen oder kleine Änderungen an der Laufsohle, und eine Einweisung zur richtigen Nutzung und Pflege. Die Versorgung schließen wir mit einer Kontrolle nach zwei bis vier Wochen ab. Danach sind regelmäßige Kontrollen von Passform, Sohlenabrieb und Fußzustand sinnvoll.
Häufige Fehler im Alltag mit Diabetiker-Schuhen und wie Sie Ihre Füße schützen
Auch das beste Schuhwerk schützt nur, wenn es richtig getragen und gepflegt wird. Aufmerksamkeit im Alltag ist für Betroffene entscheidend.
Typische Fehler sind Barfußlaufen, heiße Fußbäder über 37 Grad, die Verwendung scharfer Instrumente wie Hornhautraspeln oder Scheren, zu kurze Tragezeiten, der Wechsel auf enge Schuhe „für besondere Anlässe“ und das Tragen verschlissener Schuhe. Ein täglicher Blick auf Fußsohlen, Zehenzwischenräume und Nägel hilft, Rötungen, Druckstellen, Blasen oder kleine Risse frühzeitig zu erkennen. Kontrollieren Sie Ihre Diabetikerschuhe innen auf Falten, Steine, lose Einlagen oder Nähte, bevor Sie hineinschlüpfen.
Tipp: Tragen Sie Diabetikersocken ohne drückende Nähte und ohne einschnürenden Gummibund und wechseln Sie diese täglich. Das fördert die Durchblutung und verhindert Reibungspunkte. Kompressionsstrümpfe sollten Sie bei Diabetes nur nach Rücksprache mit Ihrem Arzt tragen. Bei der Abholung Ihrer Schuhe erklären wir Ihnen gern, worauf Sie im Alltag achten sollten, auf Wunsch auch Ihren Angehörigen.
Häufige Fragen zum Thema Schuhe für Diabetiker auf Rezept
Dieser Abschnitt bündelt die Fragen, die uns im Sanitätshaus, telefonisch oder per E-Mail am häufigsten gestellt werden.
Wer kann Diabetiker-Schuhe auf Rezept verordnen?
Ihr Hausarzt, Diabetologe oder Orthopäde kann Diabetiker-Schuhe verordnen. Voraussetzung ist eine gesicherte Diagnose Diabetes mellitus und ein dokumentiertes Fußrisiko. Das Rezept muss die Art der Versorgung und die medizinische Begründung enthalten.
Wie lange dauert es von der Verordnung bis zur Fertigstellung?
Bei konfektionierten Schutzschuhen erhalten Sie Ihre Versorgung oft innerhalb weniger Tage. Orthopädische Maßschuhe benötigen je nach Aufwand mehrere Wochen, da sie individuell über einen Leisten gefertigt werden. Die Genehmigung durch die Krankenkasse dauert in der Regel einige Tage.
Wie oft bekomme ich neue Diabetiker-Schuhe von der Krankenkasse?
Bei entsprechender Diagnose übernimmt die gesetzliche Krankenkasse ein Paar Diabetikerschutzschuhe mit diabetesadaptierter Fußbettung bis auf den gesetzlichen Eigenanteil. Eine Folgeversorgung ist möglich, wenn die Schuhe verschlissen sind oder sich der Fußzustand verändert hat. Die Krankenkasse prüft dies im Einzelfall.
Kann ich Diabetiker-Schuhe auch ohne Rezept kaufen?
Ja, Sie können Diabetes Schuhe als Selbstzahler erwerben. Allerdings übernimmt die Krankenkasse nur bei vorliegendem Rezept die Kosten. Den vollen Preis inklusive MwSt. tragen Sie dann selbst. Wir beraten Sie gern zur passenden Lösung – mit oder ohne Verordnung.
Wie pflege ich Diabetiker-Schuhe richtig?
Lüften Sie Ihre Schuhe nach jedem Tragen und verwenden Sie keine aggressive Reinigung. Kontrollieren Sie regelmäßig die Funktion der Einlagen und der Sohle. Lassen Sie Passform und Schutz außerdem regelmäßig in einer unserer Filialen prüfen, zum Beispiel in unserer Zentrale am UKE.
Sie möchten Ihre Füße schützen und die Versorgung mit Diabetiker-Schuhen auf Rezept starten? Rufen Sie uns an unter 040 411 6109 0 oder besuchen Sie eine unserer 22 Filialen in Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen. Wir beraten Sie persönlich, transparent und kostenfrei, von der ersten Fußanalyse bis zur fertigen Versorgung.




