Einlagen – die Carepoint-Experten wissen, welche Einlagen in welche Sicherheitsschuhe gehören.
©Carepoint/StudioLaMagica
Von der Bandage über die Prothese bis hin zur Spezialversorgung. Carepoint hat es sich zur Aufgabe gemacht, Hamburg und Umgebung gesünder zu gestalten. Denn als Gesundheitsexperten versorgen wir Sie mit handgefertigten orthopädischen Hilfsmitteln, Sanitätshausartikeln und Dienstleistungen der Extraklasse. In unseren Filialen bieten wir Ihnen eine individuelle Beratung, hochwertige Leistungen und ein angenehmes Ambiente, in dem Sie etwas für Ihre Gesundheit tun können.
Die Carepoint-Schuhexperten arbeiten eng mit den Herstellern von Einlagen für zertifizierte Sicherheits-, Berufs- und Arbeitsschuhe zusammen und bilden sich in diesem Bereich permanent fort. Sicherheitsschuhe gehören in zahlreichen Berufen zur Standardausstattung, ohne die der Job nicht ausgeübt werden darf. Das gilt besonders für zahlreiche Tätigkeiten im Handwerk, Bauwesen, Industrie, aber auch Rettungsdienst oder als Koch.
Wer in seinen Alltagsschuhen täglich orthopädische Einlagen trägt, muss unbedingt daran denken, für seine Sicherheitsschuhe spezielle Einlagen anfertigen zu lassen! Das schreibt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) in ihrer DGUV Regel 112-191 vor. Carepoint bietet für alle bekannten Markenfabrikate individuell gefertigte Einlagen.
Die Schuhexperten von Carepoint arbeiten eng mit den Herstellern von orthopädischen Einlagen für zertifizierte Sicherheits-, Berufs- und Schutzschuhe zusammen. Als Hersteller für Maßeinlagen und orthopädische Schuhzurichtungen bieten wir für alle bekannten Markenfabrikate aus dem Bereich Sicherheitsschuhe die jeweils vorgeschriebene Einlagenlösung an. Unsere Experten bilden sich in Sachen Arbeitssicherheit übrigens permanent fort, denn wir wissen, dass der orthopädische Fußschutz bei der individuellen Schutzausrüstung (PSA) eine immer wichtigere Rolle spielt.
Was für orthopädische Einlagen in Sicherheits-, Berufs- und Schutzschuhen gilt, hat auch für Schuhzurichtungen verpflichtende Gültigkeit: An den meisten Schuhen können Erhöhungen, Abrollsohlen und andere Zurichtungen angebracht werden. Besuchen Sie eine unserer über 20 Filialen und fragen Sie unsere Schuhmacher, ob auch Ihr Sicherheitsschuh für entsprechende Änderungen laut DGUV Regel 112-191 freigegeben ist.
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